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Bundesfinanzhof: Sprachkurse im Ausland steuerlich absetzbar
Sprachreisen in EU-Mitgliedstaaten sind künftig in gleicher Weise steuerlich gelten zu machen wie Sprachkurse im Inland.
Dies stellt ein aktuelles Bundesfinanzhof-Urteil fest, das die bisherige Auffassung revidiert, nach der eine Sprachreise aufgrund der touristischen Elemente einer Auslandsreise der privaten Lebensführung zuzurechnen sei: „Für die berufliche Veranlassung eines Sprachkurses reicht es aus, wenn der Sprachkurs auf die besonderen beruflichen/betrieblichen Interessen des Steuerpflichtigen zugeschnitten ist.” Dies ist bereits der Fall, wenn „der Steuerpflichtige zur Ausübung seines Berufs auch allgemeine Kenntnisse einer bestimmten Fremdsprache benötigt und der Sprachkurs diese Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt.“ Eine Zusammenfassung des Urteils vom Juni 2002 ist nachzulesen unter www.nwb.de/aktuell/steuer/2002/sz0925_2.htm (Volltext: www.nwb.de/aktuell/volltext/2002/VIR168_00.htm). Weitere Informationen zu Sprachreisen ?nden sich in einem für 3,- Euro erhältlichen 48-seitigen Ratgeber des Fachverband Deutscher Sprachreiseveranstalter (FDSV), der auch die Qualitätsrichtlinien des Verbandes enthält.
(Quelle: Fachverband Deutscher Sprachreise Veranstalter e.V, 01.04.2003)
Hinweis zur Sprachreise im allgemeinen:
An Sprachschulen werden die Sprachkurse meist von erfahrenen
Lehrern durchgeführt. Oftmals unterrichten Muttersprachler.