Keine GEZ Gebühren für Au-Pairs ...!

Trotz Taschengelderhöhung bei Au-Pairs auf 260.- Euro müssen keine GEZ Gebühren bezahlt werden.

"... Ein Au-Pair ist für die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland ein Haushaltangehöriger.

Für einen Haushaltangehörigen (z.B. im elterlichen Haushalt) besteht immer dann separate Anmelde- und Gebührenpflicht, wenn in dessen Zimmer, Wohnbereich oder Auto Rundfunkgeräte vorhanden sind und derjenige über ein Einkommen verfügt, dass den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltangehörige übersteigt.

Die Höhe der derzeitigen Regelsätze betragen in den alten Bundesländern
276,00 EUR und in den neuen Bundesländern 265,00 EUR.

Damit besteht bei einem Einkommen( Taschengeld) von 260,00 EUR, keine Gebührenpflicht.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben weiterhelfen zu können. Mit freundlichen Grüßen Gebühreneinzugszentrale i. A. M. Rudolph..."

Sozialhilferegelsätze Stand 01.01.2005

(Quelle: Au-Pair-Agentur Cefelin, 01.01.2007)





Hinweis zur Sprachreise im allgemeinen:
Sprachkurse und Sprachschulen werden von jungen Menschen besucht, die ihre Sprachkenntnisse verbessern möchten.