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Schweiz: Einreise und Sicherheit
Einreise
Aus einem EU-Staat kann man in die Schweiz mit gültigem Personalausweis einreisen. Möchte man länger in der Schweiz bleiben und arbeiten, muss man bei der zuständigen kantonalen Migrationsstelle eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Seit dem 1.7.2007 herrscht zwischen EU-Staaten und der Schweiz nun die volle Freizügigkeit. Nur Angehörige der neuen EU-Staaten, die kein Mitglied im Schengener Abkommen sind, müssen ein Visum beantragen.
Sicherheit
Für die Schweiz liegen derzeit keine Sicherheitswarnungen vor.
Wir empfehlen sich vor einer Sprachreise mit aktuellen Informationen von der Homepage vom Auswärtigen Amt, Länderinformationen über Schweiz zu versorgen. Das Auswärtige Amt hat stets aktuelle Informationen zu Schweiz. Insbesondere die Sicherheitshinweise, Medizinischen Hinweise, Zollvorschriften, etc. sollten (nicht nur von Sprachreisenden) vor Reiseantritt gelesen werden.