Schweden: Einreise und Sicherheit

Einreise
Dauert der Aufenthalt in Schweden nicht länger als drei Monate, genügt für Deutsche Staatsangehörige der Personalausweis (legitimation) oder Reisepass. Kinder unter 16 Jahren brauchen einen Kinderausweis oder müssen im Reisepass der Eltern vermerkt sein. Alle Einreisedokumente müssen bei Einreise und für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Sollte die Sprachreise länger dauern, braucht der/die Schüler/in eine Aufenthaltsgenehmigung (uppehållstillstånd). Benötigt wird dafür ein Nachweis, der genügend finanzielle Mittel und damit die Eigenversorgung des Schülers bestätigt. Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen (arbetsstillstånd) erhält man in der schwedischen Botschaft.

Kontakte
Bei eventuell anfallenden Problemen kann man sich an die Deutsche Botschaft in Stockholm wenden oder sich über das Auswärtige Amt informieren.

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Leiter ist Busso von Alvensleben

Skarpögatan 9, 115 27 Stockholm.

Telefon (0046 8) 6 70 15 00

Fax (0046 8) 670 15 72

Postadresse: Förbundsrepubliken Tysklands ambassad, Box 27832, 115 93 Stockholm, Schweden.

Wir empfehlen sich vor einer Sprachreise mit aktuellen Informationen von der Homepage vom Auswärtigen Amt, Länderinformationen über Schweden zu versorgen. Das Auswärtige Amt hat stets aktuelle Informationen zu Schweden. Insbesondere die Sicherheitshinweise, Medizinischen Hinweise, Zollvorschriften, etc. sollten (nicht nur von Sprachreisenden) vor Reiseantritt gelesen werden.

In folgenden Orten Schwedens gibt es Sprachschulen:

Schweden: Sprachen lernen

Die Sprachschulen in Schweden bieten den Sprachschülern an folgende Sprachen zu lernen:

Sprachreise-Anbieter für Schweden

  • Dr.Steinfels