Ausland-Sprachreisen.de
Russland: Einreise und Sicherheit
Reisen nach Tschetschenien, wo ein Guerillakrieg andauert, sind nicht durchführbar. Von Reisen nach Dagestan, Inguschetien, Nordossetien und Kabardino-Balkarien wird dringend abgeraten. Durch Entführungen sind in besonderem Maße Ausländer gefährdet. Personen, die trotz der hohen Risiken in die oben genannten Regionen reisen, können bei einem Notfall nur mit eingeschränkten Hilfemöglichkeiten der Botschaft Moskau und des Auswärtigen Amtes rechnen. Kurzfristig verfügte Beschränkungen der Reisefreiheit für Ausländer sind nicht auszuschließen.
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumpflicht sowohl bei Ein- als auch bei Ausreise und auch bei Transitreisen z.B. nach Kasachstan. Das Visum muss vor der Einreise bei einer der russischen Auslandsvertretungen beantragt und eingeholt werden. Das Gesetz verlangt einen sechs Monate über die Reise hinaus gültigen Reisepass. Ein am 10.12.2003 geschlossenes deutsch-russisches Abkommen sieht für bestimmte Personengruppen (Regierungsmitglieder, Studierende, Schüler, Wissenschaftler, Mitarbeiter in sozialen oder medizinischen Einrichtungen, Geschäftsleute, Kulturmittler, Sportler, humanitäre Hilfsorganisationen, Personen mit dringenden persönlichen Angelegenheiten) die Möglichkeit gewisser Reiseerleichterungen vor. Reisende dieser Personengruppen sollten sich bei der Visumbeantragung auf das Abkommen berufen und die für sie geltenden speziellen Bestimmungen erfragen.
Wir empfehlen sich vor einer Sprachreise mit aktuellen Informationen von der Homepage vom Auswärtigen Amt, Länderinformationen über Russland zu versorgen. Das Auswärtige Amt hat stets aktuelle Informationen zu Russland. Insbesondere die Sicherheitshinweise, Medizinischen Hinweise, Zollvorschriften, etc. sollten (nicht nur von Sprachreisenden) vor Reiseantritt gelesen werden.