Polen: Einreise und Sicherheit

Einreise
Um nach Polen zu gelangen, muss man einen Personalausweis vorlegen und gegebenenfalls nachweisen können, dass man über die finanziellen Mittel verfügt, den Aufenthalt in Polen finanzieren zu können. Wenn ein Sprachaufenthalt von mehr als drei Monaten geplant ist, muss vom Reisenden eine Aufenthaltserlaubnis eingeholt werden. Diese erhält er, sofern er eine Gebühr von 30 Zloty bezahlt, krankenversichert ist und über ausreichend finanzielle Mittel zur Finanzierung des Aufenthaltes verfügt.

Sicherheit
Generell gilt Polen als ein sicheres Land. Wenn man sich dorthin auf eine Sprachreise begibt, sollte man jedoch – wie überall auf der Welt – eine gewisse Sorgfalt nicht außer Acht lassen. So sollten Wertgegenstände, wie Schmuck, Kameras und Geldbörsen, möglichst nicht sichtbar am Körper getragen werden wenn man sich in einer größeren Menschenmenge befindet. Gepäck sollte nie unbeaufsichtigt bleiben.

Wir empfehlen sich vor einer Sprachreise mit aktuellen Informationen von der Homepage vom Auswärtigen Amt, Länderinformationen über Polen zu versorgen. Das Auswärtige Amt hat stets aktuelle Informationen zu Polen. Insbesondere die Sicherheitshinweise, Medizinischen Hinweise, Zollvorschriften, etc. sollten (nicht nur von Sprachreisenden) vor Reiseantritt gelesen werden.

In folgenden Orten Polens gibt es Sprachschulen:

Polen: Sprachen lernen

Die Sprachschulen in Polen bieten den Sprachschülern an folgende Sprachen zu lernen:

Sprachreise-Anbieter für Polen

  • Dr.Steinfels
  • LISA!