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Finnland: Einreise und Sicherheit
Einreise und Sicherheit
Nach dem Schengener Abkommen sind für Reisende zwischen Deutschland und Finnland die Passkontrollen entfallen. Trotzdem ist jeder Reisende verpflichtet, seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzuführen. Der deutsche Kinderausweis sowie der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils und auch der deutsche Kinderreisepass wird ohne Einschränkungen zur Einreise nach Finnland anerkannt. Der vorläufige deutsche Personalausweis ist hingegen zur Einreise nach Finnland nicht ausreichend.
Kontakte
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Leiter: Dr. Hanns Schumacher, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter
Ort: Helsinki, Krogiuksentie 4b, 00340 Helsinki
Telefon (00358 9) 458 580
Fax (00358 9) 45 85 82 58
Postadresse: Saksan liittotasavallan suurlähetystö, PL 5, 00331 Helsinki, Finnland.
E-Mail info@helsinki.diplo.de
Website http://www.helsinki.diplo.de
Wir empfehlen sich vor einer Sprachreise mit aktuellen Informationen von der Homepage vom Auswärtigen Amt, Länderinformationen über Finnland zu versorgen. Das Auswärtige Amt hat stets aktuelle Informationen zu Finnland. Insbesondere die Sicherheitshinweise, Medizinischen Hinweise, Zollvorschriften, etc. sollten (nicht nur von Sprachreisenden) vor Reiseantritt gelesen werden.