Ausland-Sprachreisen.de
Argentinien: Einreise und Sicherheit
Einreise
Bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen können deutsche Staatsangehörige als Touristen ohne vorherige Einholung eines Visums nach Argentinien einreisen.
Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung bei der örtlichen Ausländerbehörde ist in der Regel bis zu insgesamt 6 Monaten möglich. Jedoch besteht darauf kein Anspruch.
Der bei Einreise vorzulegende deutsche Reisepass muss zu diesem Zeitpunkt noch mindestens 3 Monate lang gültig sein. Der deutsche Personalausweis wird in Argentinien nicht als einreisefähiges Dokument anerkannt. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt.
Minderjährige Sprachreisende brauchen für die Ein- und Ausreise eine spezielle Erlaubnis der Sorgeberechtigten.
Die Volljährigkeit wird in Argentinien erst mit 21 erreicht. Reisende mit Wohnsitz in Deutschland, die das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, sollten eine Bescheinigung über die Volljährigkeit in Deutschland mit sich führen.
Die Einwilligungen und Nachweise müssen von den argentinischen Konsulaten beglaubigt werden. Für alle Fälle ist das Dokument ins Spanische zu übersetzen, damit es bei den Ein- und Ausreiseformalitäten keine Probleme gibt. Genauere und verbindliche Auskünfte erteilten die argentinischen Konsulate.
Wir empfehlen sich vor einer Sprachreise mit aktuellen Informationen von der Homepage vom Auswärtigen Amt, Länderinformationen über Argentinien zu versorgen. Das Auswärtige Amt hat stets aktuelle Informationen zu Argentinien. Insbesondere die Sicherheitshinweise, Medizinischen Hinweise, Zollvorschriften, etc. sollten (nicht nur von Sprachreisenden) vor Reiseantritt gelesen werden.
In folgenden Orten Argentiniens gibt es Sprachschulen:
- Sprachreise Bariloche
- Sprachreise Buenos Aires
- Sprachreise Córdoba
- Sprachreise Mendoza
- Sprachreise Salta
- Sprachreise Ushuaia